Die FWG Scheuerfeld e.V. ist eine Gruppierung Freier Wähler und keiner politischen Partei zuzuordnen. Wir sind seit der Gründung unseres Vereins im Jahre 1984 für alle Bürger unserer schönen Heimat Scheuerfeld da, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe und Alter.                                                        Jeder kann bei uns mitmachen, einzige Voraussetzung ist eine demokratische Gesinnung verbunden mit der Bereitschaft für eine Verbesserung seines Lebensumfeldes einzutreten. Auszug aus der Satzung § 1  Name und Sitz des Vereins -Der Verein führt den Namen " Freie Wählergruppe Scheuerfeld " nachfolgend kurz " FWG "  genannt und hat seinen Sitz in 57584 Scheuerfeld (Sieg). -Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen. -Er kann Mitglied im Kreisverband der Freien Wählergruppe sein. -Der Verein ist eine mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppe für den Bereich der  Gemeinde Scheuerfeld, deren Mitglieder in der Kommunalpolitik mitwirken wollen. § 2  Zweck des Vereins 1. Der Zweck des Vereins ist es allen Bürgern die Mitarbeit im kommunalen Bereich zu  ermöglichen, d.h. ohne Bindung an eine politische Partei Mitglied einer kommunalen  Vertretungskörperschaft (Gemeinderat, Verbandsgemeinderat, Kreistag) zu werden, also  die Kandidaten für den Gemeinderat, die Verbandsgemeinde und für den Kreistag nach  den Richtlinien des Kommunalgesetzes zu stellen. 2. Die FWG erstrebt keinen Gewinn. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsmäßige  Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Anteile etwaiger Geiwnne und auch  keine sonstigen Zuweisungen aus Mitteln des Vereins mit Ausnahme nachzuweisender  Auslagen. § 4  Rechte und Pflichten der Mitglieder  Die Mitglieder der FWG wollen eine sachbezogene Kommunalpolitik mitverantwortlich  gestalten und zwar nach freier - nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter -  Gewissensüberzeugung.  Die FWG ist in konfessionellen und weltanschaulichen Fragen neutral und hat keine  ideologischen Bindungen. Zu den Pflichten eines jeden Mitglieds gehört die Beitragszahlung.  Die Höhe des Beitrages kann bei der Jahreshauptversammlung neu festgesetzt werden.  Einen Monat vor der Jahreshauptversammlung müssen die Beiträge entrichtet sein. § 6  Vorstand Zur Erledigung der laufenden Geschäfte der FWG wählt die Jahreshauptversammlung jeweils auf die Dauer von 5 Jahren einen geschäftsführenden Vorstand, bestehend aus: a) dem 1. Vorsitzenden b) bis zu 2 stellvertretende Vorsitzende c) dem 1. Geschäftsführer d) dem 2. Geschäftsführer (zugleich Protokollführer) e) dem Schatzmeister Der geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte der FWG. Zum erweiterten Vorstand gehören der geschäftsfführende Vorstand und die Rats- und Ausschußmitglieder der kommunalen Vertetungskörperschaften. § 8  Aufstellung der Kandidaten für die Vertretungskörperschaft Gemeinde Die Kandidaten der FWG werden in einer Mitgliederversammlung nominiert. Für die Durchführung der Wahl sind die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes von Rheinland-Pfalz verbindlich.   §13  Inkrafttreten Diese Satzung wurde am 13.2.1992 durch Beschluß einer Mitgliederversammlung in Kraft gesetzt. Die Bisherige Satzung vom 18.1.1989 ist hiermit aufgehoben.   Scheuerfeld, den 13. Februar 1992