Die FWG Scheuerfeld e.V. ist eine
Gruppierung Freier Wähler und keiner
politischen Partei zuzuordnen.
Wir sind seit der Gründung unseres
Vereins im Jahre 1984 für alle Bürger
unserer schönen Heimat Scheuerfeld
da, unabhängig von Geschlecht,
Hautfarbe und Alter.
Jeder kann bei uns mitmachen, einzige
Voraussetzung ist eine demokratische
Gesinnung verbunden mit der
Bereitschaft für eine Verbesserung
seines Lebensumfeldes einzutreten.
Auszug aus der Satzung
§ 1 Name und Sitz des Vereins
-Der Verein führt den Namen " Freie Wählergruppe Scheuerfeld " nachfolgend kurz " FWG "
genannt und hat seinen Sitz in 57584 Scheuerfeld (Sieg).
-Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.
-Er kann Mitglied im Kreisverband der Freien Wählergruppe sein.
-Der Verein ist eine mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppe für den Bereich der
Gemeinde Scheuerfeld, deren Mitglieder in der Kommunalpolitik mitwirken wollen.
§ 2 Zweck des Vereins
1. Der Zweck des Vereins ist es allen Bürgern die Mitarbeit im kommunalen Bereich zu
ermöglichen, d.h. ohne Bindung an eine politische Partei Mitglied einer kommunalen
Vertretungskörperschaft (Gemeinderat, Verbandsgemeinderat, Kreistag) zu werden, also
die Kandidaten für den Gemeinderat, die Verbandsgemeinde und für den Kreistag nach
den Richtlinien des Kommunalgesetzes zu stellen.
2. Die FWG erstrebt keinen Gewinn. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsmäßige
Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Anteile etwaiger Geiwnne und auch
keine sonstigen Zuweisungen aus Mitteln des Vereins mit Ausnahme nachzuweisender
Auslagen.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder der FWG wollen eine sachbezogene Kommunalpolitik mitverantwortlich
gestalten und zwar nach freier - nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter -
Gewissensüberzeugung.
Die FWG ist in konfessionellen und weltanschaulichen Fragen neutral und hat keine
ideologischen Bindungen. Zu den Pflichten eines jeden Mitglieds gehört die Beitragszahlung.
Die Höhe des Beitrages kann bei der Jahreshauptversammlung neu festgesetzt werden.
Einen Monat vor der Jahreshauptversammlung müssen die Beiträge entrichtet sein.
§ 6 Vorstand
Zur Erledigung der laufenden Geschäfte der FWG wählt die Jahreshauptversammlung jeweils
auf die Dauer von 5 Jahren einen geschäftsführenden Vorstand, bestehend aus:
a) dem 1. Vorsitzenden
b) bis zu 2 stellvertretende Vorsitzende
c) dem 1. Geschäftsführer
d) dem 2. Geschäftsführer (zugleich Protokollführer)
e) dem Schatzmeister
Der geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte der FWG. Zum erweiterten
Vorstand gehören der geschäftsfführende Vorstand und die Rats- und Ausschußmitglieder
der kommunalen Vertetungskörperschaften.
§ 8 Aufstellung der Kandidaten für die Vertretungskörperschaft Gemeinde
Die Kandidaten der FWG werden in einer Mitgliederversammlung nominiert. Für die
Durchführung der Wahl sind die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes von
Rheinland-Pfalz verbindlich.
§13 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde am 13.2.1992 durch Beschluß einer Mitgliederversammlung in Kraft
gesetzt. Die Bisherige Satzung vom 18.1.1989 ist hiermit aufgehoben.
Scheuerfeld, den 13. Februar 1992